EP stimmt Richtlinien zu Urheberrecht und Online-Übertragungen zu
(DOSB-PRESSE) Das Europäische Parlament (EP) hat in seiner Plenarsitzung Ende März zwei Gesetzgebungsvereinbarungen beschlossen: Am 26. März stimmte es für die neue Urheberrechtsrichtlinie; am 28. März verabschiedete es neue Regeln, die den grenzüberschreitenden
Zugang von Online-TV- und Radioinhalten erleichtern.
Leider wurde in der Urheberrechtsrichtlinie das vom EP vorgeschlagene Leistungsschutzrecht für Sportrechtsinhaber nicht in den Kompromiss mit dem Rat aufgenommen. Dagegen wurden Ausnahmen für die Beseitigung von rechtsverletzenden Inhalten für Content-Sharing-Plattformen
vorgenommen, die aus Sicht von Sportrechteinhabern kritisch zu beurteilen sind.
Die Europäische Kommission hat eine (allerdings rechtlich nicht verbindliche) Erklärung veröffentlicht, dass „die Kommission die Bedeutung von Sportveranstaltern und ihre Rolle bei der Finanzierung von Sportaktivitäten in der Union anerkennt. Angesichts der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Dimension des Sports in der Union wird die Kommission die Herausforderungen der Sportveranstalter im digitalen Umfeld bewerten, insbesondere Fragen im Zusammenhang mit
der illegalen Online-Übertragung von Sportsendungen“.
Positiv ist festzustellen, dass die Richtlinie über „Online-Übertragungen von Rundfunkanstalten und die Weiterverbreitung von Fernseh- und Radioprogrammen“ Sport-Liveübertragungen von der Ausweitung des Herkunftslandprinzips ausnimmt. Dieses hätte es den Lizenznehmern
ermöglicht, ihre Verbreitung online über das Lizenzgebiet hinaus auszudehnen. Hingegen wurde die Möglichkeit der Weiterleitung durch Online-Dienste auch für Sportübertragungen ermöglicht –
Lizenznehmer haben jedoch ein Veto dagegen.
Beide Richtlinien werden voraussichtlich im Laufe des Monats April vom Rat der EU genehmigt.
Die EU-Mitgliedstaaten haben dann zwei Jahre Zeit, diese in nationales Recht umzusetzen. Weitere Informationen finden Sie online: Europäische Kommission – Pressemitteilung
(28.03.2019): „Kommission begrüßt Zustimmung des Europäischen Parlaments zu neuen Vorschriften zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Zugriffs auf Online-Fernseh- und
Hörfunkinhalte“ und Europäische Kommission – Pressemitteilung (28.03.2019):
„Urheberrechtsreform: Kommission begrüßt Zustimmung des Europäischen Parlaments zu modernisierten, für das digitale Zeitalter geeigneten Vorschriften“.
Werner Hassepass