WADA-Verbotsliste 2020 ins Deutsche übersetzt
Die NADA informiert in einem offenen Brief darüber, dass die WADA-Verbotsliste 2020 ab sofort als informatorische Übersetzung verfügbar ist. Man findet diese auf der Homepage der NADA: https://www.nada.de/medizin/im-krankheitsfall/verbotene-substanzen-und-methoden/
Die Änderungen gegenüber 2019 beziehen sich in erster Linie auf Präzisierungen und der Nennung von weiteren Beispielen für verbotene Substanzen in einigen Substanzklassen; wesentliche Änderungen für medizinische Behandlungen ergeben sich daraus nicht. Die wichtigsten Änderungen betreffen folgende Substanzklassen:
Die ehemalige Unterteilung der Substanzklasse „S1.1 Anabol-androgene Steroide (AAS)“ in zwei Gruppen, exogene (von außen zugeführte) und endogene (körpereigene) anabol-androgene Steroide, wurde aufgehoben, so dass alle anabol-androgenen Steroide nun in der gemeinsamen Klasse S1.1 genannt sind. Methylclostebol und 1-Epiandrosteron wurden als weitere Beispiele aufgenommen, ebenso Ligandrol als Synonym für LGD-4033.
Aus der Substanzklasse „S2. Peptidhormone, Wachstumsfaktoren, verwandte Substanzen und Mimetika“ ist das Edelgas Argon entfernt worden. Argon findet als Wirkstoff keine Anwendung und ist in Deutschland nicht als Arzneimittel zugelassen.
Bazedoxifen und Ospemifen wurden als zusätzliche Beispiele für Selektive Estrogen-Rezeptor-Modulatoren (SERMs) in die Substanzklasse „S4. Hormon- und Stoffwechsel-Modulatoren“ aufgenommen.
Die Gruppen M3.1 und M3.2 der Klasse „M3. Gen- und Zelldoping“ wurden in eine gemeinsame Klasse M3.1 überführt, da die Effekte von Gendoping auf die Genexpression durch andere Technologien als das Editieren von Genen erzeugt werden können. Neben einigen Präzisierungen im Wortlaut wurden „Gen-Silencing“ und „Gentransfer“ als weitere Beispiele für Gendoping-Methoden hinzugefügt.
Das Stimulanz Octodrin (1,5-Dimethylhexylamin) wurde namentlich als in die Substanzklasse „S6 Stimulanzien“ aufgenommen, nachdem es in mehreren Nahrungsergänzungsmitteln nachgewiesen wurde.
In der Substanzklasse „S8. Cannabinoide“ wurde der Wortlaut präzisiert. Alle natürlichen und synthetischen Cannabinoide sind verboten, einschließlich jeglicher Zubereitungen aus Cannabis oder synthetischen Cannabinoiden. Die einzige Ausnahme stellt Cannabidiol (CBD) dar, das nicht verboten ist. Jedoch sollten sich Sportlerinnen und Sportler bewusst sein, dass CBD aus Cannabispflanzen extrahiert wird und CBD-Produkte undefinierbare Mengen an ∆9-Tetrahydrocannabinol (THC) enthalten können. THC ist im Wettkampf verboten und lange im Urin nachweisbar.
Ecdysteron wurde neu in das Überwachungsprogramm für 2020 aufgenommen, um einen möglichen Missbrauch im Sport zu beobachten. Ecdysteron ist Hauptinhaltsstoff in Spinatextrakt, der in hoch konzentrierter Form in einigen Nahrungsergänzungsmitteln enthalten ist, die mit muskelaufbauenden Wirkungen werben.
Eine Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen finden Sie im Informationsblatt der NADA unter folgendem Link: https://www.nada.de/nada/aktuelles/news/newsdetail/news/detail/News/wada-verbotsliste-2020-ins-deutsche-uebersetzt/
Bei Fragen kann man sich an das Ressort Medizin unter medizin@nada.de wenden.